Für Förderungen von Qualifizierungsmaßnahmen und persönliche Förderungsmöglichkeiten durch das Arbeitsmarktservice kontaktieren Sie bitte Ihre regionale Geschäftsstelle des AMS. http://www.ams.at/

 

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF

Das Arbeitsmarktservice Wien fördert unter gewissen Vorraussetzungen auch heuer wieder die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten. Dies dient sowohl der Beschäftigungssicherung der Arbeitnehmer/-innen als auch der Wettbewerbsfähgkeit des Unternehmens. Diese Förderungen können nur von Arbeitgeber/-innen beantragt werden. Die Förderung wird aus Mitteln des Arbeitsmarktservice Wien und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.

 

WAFF-Förderungen

Das WAFF-Weiterbildungskonto ist eine Aktion der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds. Gefördert werden Personen mit dem aktuellen Wohnsitz in Wien grundsätzlich mit 50% der Kosten für berufliche Weiterbildungskurse und Seminare, maximal aber € 150. Auskünfte erhalten Sie beim WAFF unter der Tel 217 48/ DW 213 oder 214. http://www.waff.at

 

Qualifizierung 45+

Dieses Programm unterstützt berufsbezogene Weiterbildung von Wiener Beschäftigten ab 45 Jahren. Gefördert werden 75% der Kurskosten bis max. € 700 bei einem vom waff anerkannten Bildungsträger.

Bevorzugt Berufstätige, deren höchster Abschluss Lehre oder BMS ist. Höher qualifizierte Beschäftigte können die Förderung dann in Anspruch nehmen, wenn sie von Arbeitsplatzverlust bedroht sind oder ihre Qualifikationen am Arbeitsmarkt nicht mehr verwertbar sind.

Vorraussetzung: zumindest ein Beratungsgespräch – Tel.: 01/ 217 48 – 55

 

NOVA

Informations- und Beratungsangebot und Training für Frauen und Männer mit Betreungspflichten, die ihren beruflichen Wiedereinstieg planen, für schwangere Frauen, karenzierte Personen (ohne und mit aufrechtem Dienstverhältnis) und arbeitslose Frauen.

Informationstelefon: 01/217 48 – 665

 

FRECH – Frauen ergreifen Chancen

Das Beratungscenter Frech unterstützt berufstätige Wiener Frauen, die sich verändern wollen und gibt Information/beratung zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten

Erstinformation: 01/217 48 – 55

 

NIEDERÖSTERREICH

Unselbständig erwerbstätige Teilnehmer/-innen, die ihren ordentlichen Wohnsitz in NÖ haben, können auf Antrag eine NÖ-Arbeitnehmerförderung (NÖ-Kurskostenbeitrag) durch das Land NÖ erhalten. Formulare sind im Kudnenservice des WIFI Wien sowie beim Amt der NÖ Landesregierung in Korneuburg, Telefon: 02262/9025 erhältlich.

Fahrkostenzuschlag

Teilnehmer/-innen (unselbständige Erwerbstätige), die ihren ordentlichen Wohnsitz in Niederösterreich haben, können auf Antrag einen Fahrkostenzuschuss durch das Lnad NÖ erhalten. Formulare sind im Kundenservice des WIFI Wien erhältlich, oder Antragstellung  beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt.

 

STEUER TIPPS

 

Steuerliche Absetzbarkeit der Aus- und Weiterbildung

§ 4 EstG – durch das Steuerreformgesetz 2000 geändert – regelt, dass Aufwendungen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung steuerlich absetzbar sind – allerdings nur dann, wenn die Seminare mit dme bis dato ausgeübten (art)verwandten Beruf zu tun haben. Nicht abzugsföhig sind Aufwendungen für Ausbuildungen, die der privaten Lebensführung dienen (z.B. Persönlichkeitsentwicklung, Esoterik, Ernährung, Sport, etc.).

Unselbständige Erwerbstätige können ihre Weiterbildungskosten (d.h. die Bruttobeträge der Rechnungen) im Sinne der werbungskosten in der Jahressteuererklärung anführen. Unternehmer/-innen, die in die Ais-und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/-innen investieren, können eine Bildungsfreibetrag von bis zu 20% der angelaufenen Kosten geltend machen, sofern die Bildungsmaßnahmen im betrieblichen Interesse sind.

Anhebung des Bildungsfreibetrages

Der Bildungsfreibetrag, der Investitionen von Betrieben in „human-capital“ fördert, beträgt 20%- Mit der Förderung der iNvestition in die Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen will man den Aisbildungsstand der Belegschaft verbessern. Die österreichischen Betriebe sollen damit ihre Position im nationalen und internationalen Wettbewerb stärken können.

Die Bildungsprämie von 6% steht für Aufwendungen zu, für die auch der 9%ige bzw. jetzt 20%ige Bildungsfreibetrag in Anspruch genommen werden kann. Von diesen Aufwendungen kann entweder der Bildungsfreibetrag oder die Bildungsprämie oder in wahlfreier Kombination für einen Teild der Aufwendungen der Bildungsfreibetrag und für den anderen Teil die Bildungsprämie in Anspruch genommen werden. Die Ausschlussregelung bewirkt lediglich, dass für ein und dieselben Aufwendungen nicht zusätzlich zum Bildungsfreibetrag die Bildungsprämie zusteht.

 

 

"Ihr Erfolg ist unser Ziel!"